§ 1 Haftung der Telöken Event GmbH / Betriebsgefahr
Die Telöken Event GmbH übernimmt keine Haftung für die von den zur Verfügung gestellten Gegenstände ausgehende Betriebsgefahr Haftung für Fehlverhalten von Mitarbeitern der Telöken Event GmbH wird ausgeschlossen.
Die Telöken Event GmbH haftet grundsätzlich nicht für Manqelfolqeschäden. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen werden kann. bleibt die Haftung begrenzt auf den Vertragswert, also den Preis, den der Auftraggeber für die Durchführung der Veranstaltung an die Telöken Event GmbH zu zahlen hat.
§ 2 Benutzerordnung
Für die Telöken Event GmbH hat die Sicherheit der Benutzer unserer Mietgegenstände den höchsten Stellenwert! Um Unfälle und Schäden von vorneherein auszuschliessen, sind die nachfolgend aufgeführten Sicherheitshinweise uneingeschränkt vom Mieter zu beachten!
Sicherheitshinweise
1) Allgemeine Sicherheitshinweise
Grundsätzlich gilt, dass alle, bei uns gemieteten Gegenstände,
nur unter Aufsicht eingesetzt werden dürfen! Die Aufsichtsperson muss sicherstellen können, dass das Objekt nicht überlastet wird. kein Kind auf vorhandene Schutzwände klettert. daran hängt oder dergleichen mehr. Schuhe, Halsketten. Ringe. Brillen und Gegenstände welche Verletzungen herbeiführen können, müssen vor der Benutzung unserer Objekte abgelegt werden.
Der Mieter trägt eile volle Verantwortung für Sach- und Personenschaden
Die Verwendung bei böigem bis starkem Wind (spätestens bei Windstärke 4) oder Niederschlag ist verboten!
Das Spielqerat muss zudem unbedingt an den dafür vorgesehenen
Haltegurten mit Seilen verankert werden. Das Seil kann auch an einem stabilen Gegenstand, wie z.B. Auto, Baum, etc. oetestrqt werden.
Bei hartem Untergrund (Asphalt, Beton, etc.) muss eine Unterleg plane, die etwas größer als das entsprechende Objekt ist, gelegt werden um das Objekt gegen Abrieb zu schützen. In der Regel werden die Unterlegplanen von uns mitgeliefert.
Aufstellfläche Vorzugsweise ist eine freie Gras- bzw, Rasenfläche zu wählen. Vor dem Ausbreiten der Unterlegplane ist sicherzustellen, dass die ganze Fläche frei von Steinen, spitzen Gegenständen, etc. ist. Auf der offenen Seite des Mietgegenstands dürfen keine Gefahrenquellen sein, die eine herausfallende Person verletzen können.
Zudem muss vor der offenen Seite des Objekts eine Matte oder dergleichen ausgebreitet werden.
2) Besondere Sicherheitshinweise
Vorbereitung: Vor dem Aufblasen ist das Spielgerät so auszulegen, dass der Luftkanal im 90°-Winkel weggeht und nicht verdreht ist. Es dürfen sich keine Kinder im Bereich des Gebläses befinden. Es darf niemand auf das Spielgerät, bevor dieses nicht vollständig aufgeblasen ist.
Aufblasen: Die verantwortliche Aufsichtsperson beobachtet den gesamten Füllvorgang. Es ist während des ganzen Betriebs unbedingt darauf zu achten, dass kein Papier, Laub,
u.ä. den Lufteinlass am Gebläse blockiert.
Das Gebläse muss so positioniert werden, dass möglichst viel Luft ungehindert einströmen kann. Dies ist während des ganzen Betriebes zu beachten und zu kontrollieren.
Luft ablassen: Niemand darf während des Ablassens der Luft im oder auf dem Spielgerät sein, bzw. darin oder darauf herumsspringen. Erstickungs-, bzw. große Verletzungsgefahr!!
Spielgeräte mit permanent laufendem Gebläse dürfen erst dann benutzt werden, wenn das Objekt voll aufgeblasen ist. Der Schlauch am Ende der Hüpfburg wird mit einem Spannriemen an das Gebläse angeschlossen. Die Lüftungsklappe/n wird/werden verschlossen, bzw. der zweite Schlauch zugebunden. Das Gebläse kann nun eingeschaltet werden. Das Gebläse muss permanent laufen und darf während des Spielbetriebes nicht ausgeschaltet werden. Die Gebläse benötigen in der Regel einen üblichen 230V Strornanschluss, bis 2,5 KW Leistung, 16 Ampere. Niemand, ausser der verantwortlichen Aufsichtsperson, darf Zugriff zum Gebläse haben.
Sollten Gebläse an einer Kabeltrommel angeschlossen werden, so muss diese ganz abgerollt werden. Überhitzungsgefahr!!
Auch muss sichergestellt sein, dass mindestens 200V Leistung das Gebläse erreichen. Werden mehr als 50m mit Kabeltrommein überbrückt, ist dies nur selten gewährleistet.
Damit bringt das Gebläse nicht die volle Leistung und das Spielgerät wird nicht richtig aufgeblasen! Auch darf nur ein feuchtigkeitsgeschütztes, für die Verwendung im Freiengeeignetes Verlängerungskabel verwendet werden.
Belastungsgrenzen der einzelnen Objekte:
Hüpfburgen: max. pro qm Hüpffläche ein Kind
Titanic: max. 4 Kinder gleichzeitig (2 klettern, 2 rutschen)
Kletterberge: max. 4 Kinder (an jeder Seite eins) gleichzeitig, dürfen nicht als "Hüpfburg" benutzt werden!
Soft Mountain: max. 25 Kinder üe nach Alter auch weniger!!)
Bungee-Run: max. 2 Personen, darf nicht als "Hüpfburg" benutzt werden!
Gladiatoren-Kampfkissen: max. 2 Personen, darf nicht als "Hüpfburg" benutzt werden!