Wie wird der Transport geregelt, muss ich die Geräte abholen?
Bei uns haben Sie alle Möglichkeiten, entweder
- Sie holen die Geräte selber ab (750 kg Anhänger wird gestellt, Vorlage Führerschein notwendig, ggf Adapter für den Lichtanschluss notwendig)
- Sie nutzen unseren Lieferservice gegen einen kleinen Aufpreis
- Sie nutzen unseren Komplett-Service inkl. Lieferung, Aufbau, Betreuung und Abbau
Kann ich meine Buchung wieder stornieren?
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass einmal bestellte Hüpfburgen nicht mehr storniert werden können.
Das Wetterrisiko trägt der Mieter.
Wo kann ich die Geräte abholen?
Die Geräte können an unserem Standort in Südlohn abgeholt werden. Anschrift ist:
Robert-Bosch-Str. 4, 46354 Südlohn
Wie kann ich die gemieteten Geräte bezahlen?
Sie erhalten von uns eine Rechnung, die Sie ganz bequem bis 5 Tage nach Erhalt per Überweisung bezahlen können.
Was ist, wenn das Mietgerät leicht verschmutzt ist ?
Wird die Hüpfburg stark verschmutzt zurückgegeben, verrechnen wir eine Reinigungspauschale von 50,00 EUR. Leichte Regennässe wird nicht als Verschmutzung angesehen - sollte die Hüpfburg allerdings ohne Abdeckung im Regen liegen gelassen werden, ist das eine starke Verschmutzung.
Ist es schwierig, die Mietgeräte/ Hüpfburgen wieder abzubauen?
Jedem unserer Geräte liegt eine eindeutige Abbauanleitung bei, die das ordnungsgemäße Abbauen und Verstauen eines Leihgerätes sehr leicht machen.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir eine Gebühr von 25,00 EUR verrechnen, falls der Abbau und das Verstauen stark von der Anleitung abweicht.
Es ist ein Schaden am Gerät entstanden, was nun ?
Normaler Verschleiß an den Geräten ist ganz normal. Sollte es jedoch einmal zu einem Missgeschick kommen und ein Schaden an Geräten oder Anhängern entstehen, müssen wir eine Rechnung je nach Aufwand stellen.
Was muss ich beim Betrieb und der Beaufsichtigung beachten ?
Bitte beachten Sie zur Sicherheit der Kinder folgende Regeln:
- Hüpfburgen müssen ohne Unterbrechung von geeigneten Personen beaufsichtigt werden.
- Belastungsgrenze ist ca. 1 Kind pro m2.
- Auf den Wänden klettern und aus der Hüpfburg hinausspringen ist verboten.
- Das Gebläse hat ständig zu laufen! Bei Stromaufall (fahrlässig oder mutwillig) fällt die Hüpfburg schnell zusammen. Deshalb sofort alle Kinder aus der Burg helfen (Erstickungsgefahr)
Wer haftet für Schäden bzw bei Unfällen ?
- Der Mieter / Veranstalter haftet für den Betrieb der Hüpfburg.
- Die Benutzung unserer Hüpfburgen erfolgt stets auf eigene Gefahr.
Was muss zur Sicherung einer Hüpfburg beachtet werden ?
Bitte beachten Sie für den Betrieb und die ordnungsgemäße Sicherung der Geräte:
- Hüpfburgen sind stehts sicher zu verankern, bzw. mit Seilen an Bäumen, Pfosten etc. zu befestigen.
- Eine Betrieb bei starken Wind (spätestens Windstärke 4) und bei Regen ist verboten.